Die Arbeit befasst sich auf umfassende Weise mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu kantonalen Volksinitiativen, so u.a. den Gültigkeitsvoraussetzungen und den Rechtsfolgen der (Teil-)Ungültigkeit. Die ­Einheit der Materie ist gemäss ­Autorin ein eher unberechen­bares ­Prinzip, die Einheit der Form ist unproblematischer. Formvermischungen, die zur Ungültigkeit oder Teilungültigkeit einer Initiative führen, seien selten. 

Fragwürdig seien unter dem Blickwinkel des Legalitäts­prinzips die Gültigkeitsvoraussetzung der Durchführbarkeit einer Initiative. Hier bestehe Missbrauchspotenzial. Unter dem Strich kommt die Autorin zum Schluss, dass sich die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu kantonalen Initiativen durch Beständigkeit auszeichnet. 

Bewertung: 

Nützliche Aufarbeitung der Rechtsprechung.

Staatsrecht
Patrizia Attinger  
Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu kantonalen Volksinitiativen
Schulthess, Zürich 2016, 
218 Seiten, Fr. 74.–