Öffentliche Beratungen sind am Bundesgericht seltener geworden. Letztes Jahr wurden gerade noch 48 Fälle mündlich in einer öffentlich zugänglichen Sitzung verhandelt, wie dem Geschäftsbericht 2018 zu entnehmen ist. Das sind  fast ein Drittel weniger als im Vorjahr (70 Fälle) und auch deutlich weniger als im Zehnjahresdurchschnitt (62 Fälle). 

Weiter gesunken ist auch die Erfolgsquote: 14,5 Prozent der Beschwerden sind 2018 ganz oder teilweise gutgeheissen oder zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen worden. Im Jahr zuvor waren es noch 14,8 Prozent gewesen. Am höchsten fiel die Gutheissungsquote letztes Jahr bei öffentlich-rechtlichen Streitig­keiten aus (17,6 Prozent), gefolgt von Beschwerden in Strafsachen (15,2 Prozent) und Zivilsachen (10,3 Prozent).

Insgesamt erledigte das Bundesgericht 8040 Fälle, 258 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Pendenzen sank um 245 Fälle, davon entfallen allein 213 auf die Straf­rechtliche Abteilung. Die durch­schnittliche Verfahrensdauer blieb mit 145 Tagen stabil. Die Gerichtsgebühren beliefen sich auf 13,6 Millionen Franken. Für unentgeltliche Rechtspflege gab das Bundesgericht gut 810 000 Franken aus. Das entspricht 0,9 Prozent des Gesamtaufwands von 92,9 Millionen Franken. 

Am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen waren vergangenes Jahr 18,6 Prozent der Rechtsmittel erfolgreich, am Bundesstrafgericht in Bellinzona 14 Prozent.

Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strass­burg (EGMR) gingen 2018 insgesamt 272 Beschwerden gegen die Schweiz ein. In sieben Fällen erging ein Urteil, die letzte Schweizer Instanz war jeweils das Bundesgericht. In vier dieser Fälle stellte der EGMR eine Verletzung der Konvention fest.