Der Bundesrat macht klar: «Jeder Mensch verdient eine zweite Chance.» Und: «Die Ärmsten der Armen brauchen eine Perspektive.» Anfang März publizierte er seinen Bericht mit Vorschlägen für ein ­Sanierungsverfahren für Privatpersonen. Dies mit ­gutem Grund: Beinahe in ganz Europa und in den USA können sich Privatpersonen von Schulden befreien. In der Schweiz fehlt diese Möglichkeit bis jetzt: Hier müssen Überschuldete ihren Gläubigern in einem Nachlassverfahren eine minimale Dividende schmackhaft ­machen (Artikel 333 ff. SchKG). Und bei einem Privatkonkurs ­haben sie mehrere Tausend Franken für das Verfahren zu bezahlen. ­Beides sei unrealistisch für «die Ärmsten der Armen».

Der Bundesrat macht zwei Vorschläge: Sanierungsfähige Schuldner mit ­regelmässigem Einkommen ­können ihren aussergerichtlichen Nachlassvertrag vom Gericht verbindlich erklären lassen. Und für die hoffnungslos Verschuldeten gibt es ein Abschöpfungsver­fahren mit anschliessender Restschuldbefreiung. Vorbild ist dabei das österreichische «Schuldenregulierungsverfahren».

Der Bundesrat wartet nun auf einen Auftrag des ­Parlaments, um verschiedene Varianten zu ­prüfen und eine Vorlage auszuar­beiten.