Bundesrichter und Bundesanwälte sollen künftig eine Abgangsentschädigung von bis zu einem Jahreslohn erhalten, falls sie ohne gravierendes Verschulden nicht wiedergewählt werden (plädoyer 2/15). Im Mai 2015 hat auch der Nationalrat als Zweitrat diesen Antrag gutgeheissen.

Mit der Zustimmung wird eine Gesetzeslücke geschlossen: Bundesrichter und Bundesanwälte sollen künftig gleich behandelt werden wie andere Führungspersonen in der öffentlichen Verwaltung. Auslöser der neuen Regelung war die Nichtwiederwahl von Bundesanwalt Erwin Beyeler. Die Aufsichtsbehörde der Bundes­anwaltschaft hatte ihm eine Ab­gangsentschä­digung von einem halben Jahreslohn zugesprochen. Die Finanz­delegation des Parlaments bemerkte dabei, dass dafür eine Rechtsgrundlage fehlte.

Nicht einverstanden mit der neuen Regelung war die SVP. Aus ihrer Sicht hätte es gereicht, dafür zu sorgen, dass die Bundesversammlung sechs Monate vor Ablauf der Amtsdauer über die Wiederwahl entscheidet. Dann hätte der Betroffene nämlich genügend Zeit, um eine neue Stelle zu finden, so Pirmin Schwander (SVP, Schwyz).