Nein, sie ist ein Privileg, das heute keine Berechtigung mehr hat. Unter den Begriff der parlamentarischen Immunität fällt auf Bundesebene einerseits die absolute Immunität (Wortlautprivileg, Indemnität), nach der Mitglieder der Bundesversammlung für ihre Äusserungen in den Räten und in deren Organen rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Andererseits die relative Immunität, was bedeutet, dass gegen Ratsmitglieder ein Strafverfahr...