«Einmal mehr: § 67 Abs. 4 ZPO/ZH ist ­aufgehoben. Es ist ­bedauerlich, wenn die Einzelgerichte noch alte Vorlagen verwenden und Regelungen treffen, die auf ein Rechtsmittel hin aufgehoben werden müssen.»

Aus dem Beschluss PF200047-O/U der II. Zivilkammer des ­Obergerichts des Kantons Zürich vom 21.4.2020