«A. ist Eigentümerin und Halterin des am 23. Mai 2017 geborenen Schweins B. sowie drei seiner Schwestern, die Kreuzungen aus den zwei Mastschweine­rassen Duroc und ­Edel­schwein sind. B. ist an den beiden Hinter­gliedmassen gelähmt. (...) Mit dem Tod des Schweins am 28. Februar 2020 können die von der Vorinstanz angeordneten tierärztlichen ­Untersuchungen nicht länger vollzogen werden. Der Rechtsstreit ist dadurch gegenstandslos geworden.»

Zum Schutz der ­betroffenen Tiere ­anonymisiertes Urteil des Bundesgerichts über eine ­tierische Tragödie (2C_878/2019 vom 13.3.2020)