Das ZitatInhaltPlädoyer 05/2015 28.09.2015 «Die Rechtsfindung beruht zum grossen Teil darauf, dass die Gerichte durch die Zeugen wahrheitsgemäss vom Sachverhalt unterrichtet werden.»Aus dem Bundesgerichtsurteil 6B_302/2015 vom 20.8.2015.
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