«Es ist jedenfalls nicht gerichtsnotorisch, dass im italienisch-­sprachlichen Milieu ein gröberer Umgangston gepflegt würde 
als im alemannischen Sprachraum.»

Erwägung des Bundes­gerichts in einem ­Ehrverletzungsfall zu ­einem verbalen Streit ­unter ­Brüdern

(Urteil 6B_318/2016vom 13.10.2016)