Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen können vor allen Strafgerichtshöfen der Welt angeklagt werden. Dieses Weltrechtsprinzip ist im Völkerrecht schon lange verankert. Die Justiz eines Landes handelt dabei gewissermassen im allgemeinen Interesse aller Rechtsstaaten.

Kein Land hat dieses Prinzip so konsequent verfochten wie Spanien. Der spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón hat dem Weltrechtsprinzip einst zum Durchbru...