Das kantonale Zivilprozessrecht wird zur Makulatur, wenn die schweizerische Zivil­prozessordnung (ZPO) am ­1. Januar 2011 in Kraft tritt - es sei denn, die Übergangsbestimmungen gewähren ihm noch einen kurzen Aufschub. Die ZPO hat den Zivilprozess aber nicht neu erfunden, sie hat teilweise bewährtes kantonales Recht übernommen. Wenn sie in manchen Kantonen dennoch etliche Neuerungen bringt, dann liegt das hauptsächlich an der bisher gros...