Klares deutsches Bekenntnis zum Grundrechtsschutz
 
Als einer der ersten Mitgliedstaaten hat Deutschland die EMRK am 4. November 1950 unterzeichnet und im Dezember 1952 ratifiziert. Deutschland wollte von Beginn weg Teil des europäischen Menschenrechtssystems sein. Der frühe Beitritt zur EMRK war ein wichtiges politisches Signal und ein grosser Schritt bei der Vergangenheitsbewältigung. Der Grundrechtsschutz in Deutschland war...