Seit der Einführung des neuen Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) per 1. Januar 2010 schliesst die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ihre Mehrwertsteuerkontrollen mit ­einer Einschätzungsmitteilung ab (Artikel 78 Absatz 5 MWSTG), die sie neu als Verfügung eröffnet. Unter dem alten Gesetz wurde eine Kontrolle hingegen nicht mit einer Verfügung abgeschlossen.

So konnte die steuerpflichtige Person die Steuernachbelastung gegebenenfalls noch reduzieren ...