Der künftige schweizerische Strafverteidiger erfährt in seiner juristischen Ausbildung jede Menge über zahlreiche Rechtsgebiete bis in alle möglichen und unmöglichen Verästelungen. Er kann beispielsweise im Grundstudium aus dem Stegreif ein Referat zum umgekehrten Verbotsirrtum halten und weiss an der Anwaltsprüfung allerlei über Aktienrecht. Bis zur Patentierung nicht oder kaum unterrichtet wird dagegen etwa der Umgang mit Klienten und der Justiz, die ...