1. Personenrecht

1.1 Wohnsitz am Ort einer Anstalt

Gemäss Art. 26 ZGB begründen der Aufenthalt an einem Ort zum Zweck des Besuches einer Lehr­anstalt und die Unterbringung ­einer Person in einer Erziehungs-, Versorgungs-, Heil- oder Straf­anstalt keinen Wohnsitz. Im Zusammenhang mit einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen zwei Vormundschaftsbehörden hatte das Bundesgericht die Gelegenheit, den Grundsatz festzuhalten, dass nur dann kein Woh...