plädoyer: Der emeritierte Professor Franz Riklin schreibt in der Zeitschrift des ­Ber­nischen Juristenvereins: «Nirgendwo gibt es so viele Fehlurteile wie beim Straf­befehlsverfahren.» Was heisst das konkret? Im Kanton St. Gallen etwa endeten im Jahr 2014 insgesamt 98 Prozent der Strafverfahren der Staats­anwaltschaft mit einem Strafbefehl. Wie viele Fehl­urteile sind darunter?

Rolf Grädel: Beim Strafbefehls...