Anfang Jahr sind mehrere Gesetzes­änderungen in Kraft ­getreten. Die wichtigste ist die Revision des ­Betreibungsrechts: Ungerechtfertigt Betriebene haben neu die Möglichkeit, sich gegen Schikanebetreibungen zu wehren. Sie können drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls beim Betreibungsamt ein Löschungsbegehren einreichen. 

Das Zivilgesetzbuch ist in einem Punkt geändert worden: Neu muss niemand mehr gegen seinen Willen eine Beistandschaft übernehmen. 

In Artikel 400 Absatz 2 ZGB heisst es neu: «Die Person darf nur mit ­ihrem ­Einverständnis ­ernannt werden.»

Auf den 1. März tritt die Neustrukturierung des Asylbereichs in Kraft. Dann werden in der ­ganzen Schweiz die ­neuen beschleunigten Asylverfahren eingeführt. Die Asylsuchenden ­werden sich neu maximal während 140 Tagen in den Asylzentren des ­Bundes aufhalten. Die entsprechende ­Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizei­departements über den Betrieb von Zentren des Bundes und ­Unterkünften an den Flug­häfen wurde deshalb grundlegend überar­beitet.