Der «Strasbourg Observer Blog» führte kürzlich eine Umfrage nach den drei besten und den drei schlechtesten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) des Jahres 2015 durch. 

Zum drittschlechtesten Urteil wurde «A.S. gegen die Schweiz» erkoren. In diesem Fall entschied die Kammer, dass die Rückschaffung eines syrischen Asylbewerbers kurdischer Herkunft, bei dem verschiedene posttraumatische Belastungsstörungen diagnostiziert worden waren, von der Schweiz nach Italien die Artikel 3 (Verbot der Folter) und 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) nicht verletzt. Der «Stras­bourg Observer Blog» wurde am Menschenrechtszentrum der Universität Gent in Belgien gegründet. Ziel des Blogs ist es, Studenten, Wissenschaftler und Praktiker auf neue Urteile des EGMR aufmerksam zu machen.