Die Bedeutung, die der Hauptverhandlung in der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) zukommt, könnte kaum geringer sein. Gerade noch etwa zwei Prozent aller Strafverfahren werden in einer öffentlichen Hauptverhandlung durch richterliches Urteil abgeschlossen (siehe Niklaus Oberholzer, Grundzüge des Strafprozessrechts, 3. Auflage, Bern 2012, N 32).

Wer glaubt, wenigstens die rar gewordenen Hauptverhandlungen würden nach den Erkenntnissen durchgeführt, di...