In den Uno-Grundprinzipien zur Rolle der Rechts­anwälte steht Folgendes: «Der Staat stellt sicher, dass der Rechtsanwalt in der Lage ist, alle seine ­beruflichen Aufgaben ohne Einschüchterung, ­Behinderung, Schikanen oder unstatthafte ­Beeinflussung wahr­zunehmen» (Prinzip 16) und ­weiter: «Der Rechts­anwalt darf nicht mit seinen ­Mandanten oder den ­Angelegenheiten seiner ­Mandanten identifiziert ­werden» (Pri...