Ab Januar werden die elektronischen ­Fassungen der Gesetze und der amtlichen ­Veröffentlichung rechtsverbindlich sein. Bisher war die gedruckte ­Version massgebend. Der Bundesrat hat die meisten Bestimmungen der Teilrevision des Bundesgesetzes über die  Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig gilt die totalrevidierte neue Publikationsverordnung.