Das Sozialversicherungsrecht hat sich in den ­Jahren 2011 und 2012 in verschiedener Hinsicht wesentlich entwickelt: Es geht dabei zum ­einen um Revisionen von Gesetzen und um die Weiterentwicklung rechtlicher Grundlagen. Zum anderen hat - wie immer - die Rechtsprechung massgebend dazu beigetragen. Der vorliegende Artikel geht auf beide Aspekte ein, ­wobei die verästelte, schwer überblickbare Rechtsprechung (Stand Ende April 2012) im Vordergrund steht.

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