Mitte Dezember 2015 ist zum ersten Mal in der Schweiz der Konkurs über eine Anwalts-Aktien­gesellschaft eröffnet worden. Es handelt sich um die Kanzlei «Ritter Rechtsan­wälte AG» in Zürich. Bei ­einer als Aktiengesellschaft konstituierten Anwaltskanzlei haften die Rechtsanwälte nicht mit ihrem Privatvermögen – die Klienten verlieren somit im Konkursfall Geld, falls sie Vorschüsse bezahlt haben. In welcher Höhe die Kanzlei Schulden hatte, ist nicht bekannt. Laut ­Markus Müller, Leiter ­Konkursamt Zürich Altstadt, hat die Vermieterin den Konkurs mit offenen Forderungen von knapp 50 000 Franken ausgelöst. 

Bei der Aufsichtskommission über die Anwälte ist man über das Vorgehen in solchen Fällen noch ratlos. Fällt ein Anwalt persönlich in Konkurs, schreibt ihn die Aufsichtskommission an, um ihm Gelegenheit zur Stellungnahme oder zum Nachweis zu geben, dass er die Verlustscheine beglichen hat. «Gelingt dieser Nachweis nicht, wird der Anwalt in der Regel im Anwaltsregister gelöscht», sagt Kathrin Kriesi von der Zürcher Aufsichtskommission. «Wie im Falle einer konkursiten Anwaltskörperschaft entschieden würde, können wir zurzeit nicht sagen, da über einen solchen Fall bisher nie entschieden worden ist.»