Der Taxifahrer hatte sich damals vor dem Rotlicht nur kurz abgeschnallt, um für seinen Fahrgast eine Visitenkarte hervorzuholen. Als das Lichtsignal auf Grün schaltete, hatte er seine Sicherheitsgurte bereits wieder angelegt. Das Bundesgericht hiess die Busse von sechzig Franken wegen Missachtung der Anschnallpflicht trotzdem gut.

Die «spitzfindige und wortklauberische» Argumentation des obersten Gerichts bei diesem Urteil 6B_5/2011 vom 14. Juli 2011 veranlasst...