Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob ein 22-Jähriger, der vor seinem 18. Altersjahr eine Frau vergewaltigt und getötet hatte, aus der geschlossenen Anstalt in die Freiheit zu entlassen sei. Mit der Vollendung des 22. Lebensjahres enden nämlich die jugendstrafrechtlichen Sanktionen von Gesetzes ­wegen. Das Bundesgericht entschied im Urteil 5A_607/2012 vom 5. September 2012 jedoch ­anders und liess den Mann im ­Sicherheitstrakt einer Strafanstalt unterbringen.