Im Jahr 2013 haben die durch die Zivilprozessordnung vorgeschriebenen Schlichtungsbehörden drei von vier Fällen definitiv ­erledigt. Das geht aus einer ­stichprobeweisen Erhebung von plädoyer hervor. Im ­Kanton Zürich führten die Friedensrichter 9063 Ver­fahren  durch, über zwei Drittel erledigten sie definitiv. Im Kanton Luzern erledigten die Friedensrichter über 83 Prozent definitiv. Im ­Kanton Bern schlichteten die Vorsitzenden der Schlichtungsbehörden in 6625 Fällen. 85 Prozent der Fälle ­wurden definitiv erledigt.