Stiftungen müssen wie andere juristische Personen Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern bezahlen. Davon ausgenommen sind lediglich steuerbefreite Stiftungen – unter gewissen Bedingungen. 

1.  Die Steuerbefreiung gilt nicht für alle Steuern: Mehrwertsteuern, Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern, die Erbschafts- und Schenkungssteuern fallen nicht darunter. Die Steuerbefreiung gilt nur für die Gewinn- und Kapitalsteuern. Bei gemeinnüt...