Blindheit nach Operation ist kein Unfall 

Als ein Patient nach einer schweren Herzoperation – Aortaklappen­ersatz – aus der Narkose erwachte, wurde ein irreversibler kompletter Sehverlust an beiden Augen festgestellt. Die Zurich Versicherung lehnte ihre Leistungspflicht als Unfallversicherung mit der Begründung ab, der ärztliche Eingriff sei nicht als Unfall zu qualifizieren. Der Patient akzeptierte diese Einschätzung nicht und ar...