Leistungspflicht für Unfall­folgen im Jugendsport 

Bei einer «Jugend und Sport»-Veranstaltung stürzte ein Jugendlicher von einem Felsen. Die Militärversicherung anerkannte ihre Leistungspflicht. Fast 30 Jahre später meldete sich der Verunfallte wegen fortgeschrittener Arthrose im Sprunggelenk wieder bei der Versicherung. Die Abteilung Militärversicherung der Suva verneinte ­einen ­Anspruch auf Taggelder und Rente...