Journalist beging keine Wahlfälschung 

Ein Journalist aus der Westschweiz hat keine Wahlfälschung begangen, weil er bei einer eidgenössischen Abstimmung zweimal elektronisch abgestimmt hat. Der Journalist hatte die Unterlagen doppelt bekommen – einmal als Auslandschweizer, dann nach seinem Umzug in die Schweiz. Obwohl er vor Bundesstrafgericht angab, er habe mit der zweifachen Stimmabgabe eine Schwachstelle im Informatiksystem bei Wahlen un...