Lebenslängliche Verwahrung aufgehoben

Der bereits zuvor einmal wegen Mordes verurteilte Mann, der im Mai 2013 eine junge Frau namens «Marie» erdrosselt hat, ist zu Recht wegen Mordes zu einer ­lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Aufgehoben hat das Bundesgericht jedoch die vom Waadtländer Kantonsgericht angeordnete lebenslängliche Verwahrung, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Das Gesetz ...