Kurzaufenthaltsbewilligung für effektive Strafverfolgung 

Opfer von Menschenhandel haben während eines Ermittlungs- und Strafverfahrens Anspruch auf eine Kurzaufenthaltsbewilligung, soweit ihre Anwesenheit erforderlich ist. Der Fall betrifft eine Kenianerin, die  2016 unter falscher Identität vergeblich ein Asylgesuch gestellt hatte, nachdem sie über Italien in die Schweiz eingereist war. Mit der Begründung, in der Schweiz Opfer von Menschenhandel geworden zu sein, beantragte die Frau sodann eine Kurzaufenthaltsbewilligung. Ohne Erfolg. Die Zürcher Justiz befand, die Frau könnte nach ihrer Dublin-Rückführung nach Italien falls nötig für das Strafverfahren in die Schweiz zurückkehren. Laut Bundesgericht ist dies mit den Bedürfnissen einer effektiven Strafverfolgung nicht vereinbar.

Bundesgericht 2C_373/2017 vom 14.2.2019

Pfefferspray gegen Hunde war Tierquälerei

Der Eigentümer eines American Staffordshire Terriers ist zu Recht wegen fahrlässiger Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 50 Franken verurteilt worden, weil er gegen zwei heranstürmende Hunde Pfefferspray eingesetzt hatte. Der Hundehalter, dessen Hund schon sechs Mal gebissen worden war, hat vergeblich argumentiert, er habe eine Beiss­attacke erwartet. Bereits für die Zürcher Justiz war klar, dass «keine konkreten Zeichen eines bevorstehenden Angriffs» erkennbar waren. 

Bundesgericht 6B_782/2018 vom 1.2.2019

Rechtsmissbräuchliche Nachforderung

Zwei Unternehmen, das eine im Kanton Schaffhausen, das andere im Kanton Jura, hatten zwei Grenzgängern den Lohn während mehreren Jahren in Euro ausbezahlt. Die Mitarbeiter hatten 2011 einer entsprechenden Vertragsänderung – Auszahlung in Euro statt Franken – zugestimmt. Die Mitarbeiter erhielten in der Folge wegen des nachteiligen Wechselkurses weniger Lohn als ihre Kollegen in der Schweiz. Die Betroffenen forderten daraufhin die Zahlung des Differenzbetrags. Das Schaffhauser Obergericht sprach einem Mitarbeiter 20 000 Franken zu; das Kantonsgericht Jura bestätigte eine Entschädigungszahlung von 19 000 Franken. Beide Firmen erhoben mit Erfolg Beschwerde ans Bundesgericht. Da die Angestellten eingewilligt hatten, den Lohn in Euro zu erhalten, und sie wussten, dass sie damit weniger erhielten, erachtete das Bundes­gericht die Nachforderungen als rechtsmissbräuchlich.

Bundesgericht 4A_215/2017 und 4A_230/2018 vom 15.1.2019

Lycamobile hielt den ­publizierten Tarif nicht ein

Das Bundesamt für Kommunikation hat Lycamobile zu Recht eine Verwaltungssanktion von 320 000 Franken auferlegt. Das Bakom wirft der britischen Tele­kom­firma  vor, erhöhte Tarife einkassiert zu haben, die «nicht mit den auf der Webseite publizierten Preisen» übereinstimmten. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sanktion geschützt, zumal Lycamobile den widerrechtlichen Zustand trotz Ermahnungen nicht vollständig behoben hatte. Da es sich um keine leichte Verletzung der Vorschriften handelte, erweist sich die Sanktion in der Höhe von 320 000 Franken – angesichts eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von 64 Millionen Franken in den Jahren 2014 bis 2016 – als verhältnismässig.

Bundesverwaltungsgericht A-6830/2017 vom 15.1.2019

Blechschild am Auto zwingend

Der Eigentümer eines Oldtimers hatte vorne am Auto nicht das Original-Kontrollschild, sondern ein speziell angefertigtes Folienklebeschild angebracht. Das Klebeschild entsprach in Grösse, Gestaltung und Farbe zu 100 Prozent dem Original aus Blech. Trotzdem ist der Mann bestraft worden. Sein Hinweis, bei Oldtimern seien Klebeschilder zur Verhinderung unerwünschter Bohrungen an der Karrosserie nicht unüblich, ist laut Bundesgericht unbehelflich. Auch die Tatsache, dass das Blechschild immer im Kofferraum mitgeführt wurde, nützte dem Oldtimerfan nichts.

Bundesgericht 6B_386/2018 vom 9.1.2019

Tempoexzess eines Polizisten bestraft

Die Genfer Justiz hat einen Polizisten zu Recht wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln mit 600 Franken gebüsst. Der Polizist wollte zwei flüchtende Diebe, die kurz zuvor einen Bancomaten in die Luft gesprengt hatten, noch vor der Grenze einholen. Dabei fuhr der Polizist zwar mit Blaulicht, aber – aus taktischen Gründen – ohne Sirenengeheul um vier Uhr morgens mit Tempo 92 durch ein Wohngebiet, in dem die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt. Der Polizist hat laut Bundesgericht nicht die aufgrund der gegebenen Umstände erforder­liche Sorgfalt walten lassen (Art. 100 Abs. 4).

Bundesgericht 6B_1161/2018 vom 17.1.2019

Freispruch für überholenden Radrennfahrer

Im Rahmen eines Radrennens in Gippingen im Jahre 2014 kam es zu einem tragischen Todesfall. Ein Radrennfahrer hatte auf einer Abfahrt mit Tempo 70 bei einem Überholmanöver einen anderen Teilnehmer leicht gestreift, der stürzte und später an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas verstarb. Das Bundesgericht hat den überholenden Radrennfahrer vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das Strassenverkehrsgesetz war auf der speziell abgesperrten und gesicherten Strasse nicht anwendbar. Stürze mit möglicherweise gravierenden Folgen sind im Radrennsport ein nicht auszuschliessendes Risiko.

Bundesgericht 6B_261/2018, 6B_283/2018 und 6B_284/2018 vom 28.1.2019

Übermässiger Polizeieinsatz der Sondereinheit Argus

Aargauer Kantonspolizisten drangen bei einem Einsatz gewaltsam in eine Wohnung ein. Dort gab ein Mitglied der Sondereinheit Argus zwei Schüsse in den Unterleib ­eines randalierenden, mit einem Messer bewaffneten Mannes ab. Der Mann verstarb später, wobei sein Ableben nicht auf die Schussverletzungen zurückzuführen war. Das Aargauer Obergericht verurteilte den Einsatzleiter wegen Amtsmissbrauchs und Sachbeschädigung, sprach ihn aber vom Vorwurf der Körperverletzung frei. Das Bundesgericht hat diesen Freispruch aufgehoben, weil andere Mittel zur Verfügung gestanden hätten. Insbesondere hätte der Polizeioffizier einen Verhandler aufbieten können. 

Bundesgericht 6B_258/2018 vom 24.1.2019

Rechtsanwalt verletzte Berufsregeln

Die Anwaltskommission des Kantons Aargau hat einem Anwalt zu Recht eine unsorgfältige Berufsausübung vorgeworfen und ihn wegen dieser Berufspflichtverletzung verwarnt. Der Anwalt hatte in einem Betreibungsbegehren eine Stockwerkeigentümergemeinschaft, vertreten durch zwei seiner Klienten, als Gläubigerin bezeichnet. Dabei war unbestritten, dass er durch die Stockwerk­eigentümergemeinschaft nicht ermächtigt war, die Betreibung einzuleiten. Im Gegenteil: Die Versammlung der Stockwerkeigentümer hatte ausdrücklich beschlossen, dass keine Massnahme gegen die vermeintliche Schuldnerin vorgenommen wird. Der Anwalt «hat sich dadurch eine Stellung angemasst, die er nicht innehatte». Damit liegt ein bedeutender Pflichtverstoss gegen die Standesregeln vor. 

Bundesgericht 2C_231/2017 vom 22.11.2018

Sozialleistungen zu Recht gekürzt

Die Sozialen Dienste der Stadt Zürich haben einer 52-jährigen Frau die Unterstützungszahlungen zu Recht um 15 Prozent während sechs Monaten gekürzt. Nach ­einer Überprüfung des Passes hatte die Behörde festgestellt, dass die Frau mehrfach Ferien in Südafrika und im Kosovo verbracht hatte. Der Aufforderung der Behörde, bei der Klärung der finanziellen Verhältnisse mitzuhelfen und ihre Ferien – unter Angabe von Kosten für Flugtickets, Unterkunft und Lebensbedarf – seit Ende 2015 aufzulisten, kam die Frau nicht nach. Verweigert eine Person ihre Mitwirkungspflicht, können die Sozialleistungen laut Zürcher Sozialhilfegesetz angemessen gekürzt werden.

Bundesgericht 8C_449/2018 vom 18.1.2019

Umweltverträglichkeit muss geprüft werden

Um den Strassenverkehr in Spitzenzeiten flüssiger zu gestalten und um Staus zu vermeiden, will das Bundesamt für Strassen auf der Autobahn zwischen Liestal und Rheinfelden West den Pannenstreifen in beide Fahrtrichtungen als Fahrstreifen nutzen. Eine vom Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) erhobene Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht gutgeheissen. Es schliesst nicht aus, dass es sich beim vorliegenden Projekt um eine wesentliche Betriebsänderung handeln könnte. Zudem beanstandete das Gericht, dass die Frage allfälliger Verkehrsumlagerungen nur rudimentär abgeklärt worden ist. Das Uvek muss nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen.

Bundesverwaltungsgericht A-1773/2018 vom 15.1.2019