Gewässerschutz verhindert Neubau

In peripheren Gebieten, die an ein Gewässer angrenzen, besteht regelmässig kein öffentliches Interesse an einer verdichteten Überbauung des Gewässerraums. Der minimale Raumbedarf des Gewässers muss daher respektiert werden, weshalb keine Ausnahmebewilligung nach Gewässerschutzrecht erteilt werden kann. Fall eines Grundeigentümers, der ein Einfamilienhaus am oberen Zürichsee durch ein ...