Bund haftet nach Sturz einer Motorradfahrerin

Ein Verkehrsteilnehmer darf von einer guten und sicheren Strasse ausgehen und muss nicht damit rechnen, dass die Autobahn im Bereich einer Baustelle sehr rutschig – fast wie Schmierseife – ist. Warnt an dieser heiklen Stelle kein Signal «Schleudergefahr» vor dem Hindernis, haftet die Eidgenossenschaft als Eigentümerin der Autobahn aus Werkhaftung.

Bundesgericht 4A_479/2015 vom ...