Gerichte des Bundes aktuell
plädoyer 01/2018 vomvon Urs-Peter Inderbitzin
Die Wettbewerbskommission hat den Bayerischen Motorenwerken BMW korrekterweise eine Sanktion von 157 Millionen Franken aufgebrummt. Der Weko lagen Meldungen von Kaufinteressenten aus der Schweiz vor, die erfolglos versucht hatten, im Ausland einen Neuwagen der Marke BMW oder Mini zu erwerben. Der deutsche Autohersteller hielt so die Preise in der Schweiz hoch. Ein mit Vertragshändlern im Europäischen Wirtschaftsraum vereinbartes Verbot zum Export von Neufahrzeugen in Länder ausserhalb der EU – und damit auch in die Schweiz – stellt eine unzulässige Gebietsabrede dar und verstösst gegen das Kartellgesetz.
Bundesgericht 2C_63/2016 vom 24.10.2017
Umfang der Amtshilfe in Steuersachen präzisiert
Der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist es erlaubt, dem ersuchenden Staat im Rahmen von internationalen Amtshilfeverfahren in Steuersachen Auskunft über den Stand des Verfahrens – sogenannte «status updates» – zu geben. Die blosse Mitteilung, dass eine Beschwerde hängig ist, stellt keine materielle Information dar, welche die Schweiz – im konkreten Fall – den spanischen Behörden vor einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens nicht hätte mitteilen dürfen. Die Erteilung von Informationen über den Verfahrensstand gehört zu den international anerkannten Standards und steht nicht im Konflikt mit dem Steueramtshilfegesetz oder anderen Grundsätzen des Schweizer Rechts.
Bundesgericht 2C_201/2016 vom 3. [...]