Gerichte des Bundes aktuell
plädoyer 04/2018 vomvon Urs-Peter Inderbitzin
Bei einer «Jugend und Sport»-Veranstaltung stürzte ein Jugendlicher von einem Felsen. Die Militärversicherung anerkannte ihre Leistungspflicht. Fast 30 Jahre später meldete sich der Verunfallte wegen fortgeschrittener Arthrose im Sprunggelenk wieder bei der Versicherung. Die Abteilung Militärversicherung der Suva verneinte einen Anspruch auf Taggelder und Rentenleistungen. Falsch, sagt das Bundesgericht: War die ursprüngliche Schädigung nach damaligem Recht versichert, so besteht auch in Fällen eine Leisgungspflicht, die nach heutigem Recht nicht mehr versichert sind.
Bundesgericht 8C_86/2018 vom 9.5.2018
Mindestverkaufspreise verletzen Kartellgesetz
Die Altimum SA, Generalimporteurin für Bergsportartikel wie Stirnlampen, Gurtzeug, Helme oder Eispickel, hat das Kartellrecht verletzt, weil sie ihren Wiederverkäufern Mindestverkaufspreise vorschrieb. Das Bundesgericht sah darin eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs. Die Preisabrede lässt sich nicht damit rechtfertigen, dass sie die Kundenberatung verbessere und die «Trittbrettfahrer-Problematik» (zuerst Beratung im Fachgeschäft – Kauf später beim günstigeren Anbieter) entschärfe. [...]