Nachkommen bestimmen Mitglieder des Stiftungsrats

Ermächtigt eine Stiftungsurkunde den Stifter, die Mitglieder des Stiftungsrates zu bezeichnen, so überträgt sich diese Befugnis auf seine Nachkommen, wenn der Stifter aus gesundheitlichen oder andern Gründen diese Befugnis nicht mehr ausüben kann. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Bestätigung eines Entscheides der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht entschieden. Der Stiftungsra...