Raser muss neun Monate hinter Gitter

Wer ausserorts 175 km/h statt 80 km/h fährt, gilt als Raser. Weil der Lenker zwischen 2006 und 2010 fünf Mal wegen Verkehrsdelikten – darunter Fahren in fahrunfähigem Zustand, Fahren trotz Führerscheinentzugs – verurteilt worden war, bestätigte das Bundesgericht eine 18-monatige teilbedingte Freiheitsstrafe, davon 9 Monate mit bedingtem Vollzug.

Bundesgericht 6B_1095/2014 vom 24.3.20...