Vorverurteilung muss nachgewiesen werden

Wird ein Tatverdächtiger in der Medienberichterstattung vorverurteilt, kann dies – je nach Schwere der Rechtsverletzung – zu einer Reduzierung des Strafmasses führen. Dabei hat der Beschuldigte darzutun, dass die Berichterstattung ihn vorverurteilt hat. Ein früherer Direktor ­einer in der Schweiz niedergelassenen Bank, der sich über mehrere Jahre in der Ausübung seiner exponierten Funk...