Pensionskasse: Bezüger ­einer Rente ist kein «Versicherter»

Die Auslegung des Reglements einer privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtung erfolgt nach dem Vertrauensprinzip und in Anwendung der Unklarheits- und Ungewöhnlichkeitsregel. Fall eines Mannes, der eine ganze Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge bezog und kurz vor Erreichen des Rücktrittsalters verstarb. Stritti...