Zulässige Auflagen für ­Diabetiker am Steuer

Im Rahmen einer Fahreignungsuntersuchung ergab sich, dass ein Autolenker die medizinischen Mindestanforderungen für den Führerausweis wegen eines insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ 2 nur mit Auflage erfüllen kann. Die zuständige Motorfahrzeugkontrolle verfügte daraufhin, dass der Lenker im Auto immer rasch verfügbare Kohlenhydrate (wie Traubenzucker), ein Blut­zucker...