plädoyer kürt jeweils das Fehlurteil des Jahres. Als Kandidaten in Frage kommen rechtskräf­tige Urteile aus dem Jahr 2016. Eine Jury von Professoren aus verschiedenen Rechtsgebieten wird das Fehlurteil des Jahres aus den eingegangenen Entscheiden auswählen. Vorschläge bitte bis zum 9. Dezember 2016 an: Redaktion plädoyer

Postfach 431, 8024 Zürich oder redaktion@plaedoyer.ch