Wie jedes Jahr sucht plädoyer das ­Fehlurteil des Jahres. Als Kandidaten in Frage kommen rechts­kräftige Urteile aus dem  laufenden Jahr. Eine Jury von Professoren aus verschiedenen Rechtsgebieten wird das Fehlurteil 2015 aus den eingegangenen Entscheiden küren. Die Publikation erfolgt in der nächsten Ausgabe. Vorschläge bitte bis  zum 10. Dezember an:

Redaktion plädoyer, Post­-fach 431, 8024 Zürich, oder redaktion@plaedoyer.ch