«Mit der Einführung der neuen StPO haben sich die Rechtsmittel eher  verbessert, da sie in der ganzen Schweiz ­vereinheitlicht wurden. Für einen Anwalt ist es ­einfacher geworden, ­ausserkantonal zu ­prozessieren.

Marion Jakob, Rechtsanwältin und Mediatorin, Solothurn

«Positiv ist die Vereinfachung der Rechtsmittel in Berufung und Beschwerde. Eine ­Verschlechterung sehe ich ­dagegen in der erweiterten Strafbefehls- und damit Richter­kompetenz der ­Staatsanwälte. Ein Laie ist sich kaum bewusst, was es heisst, wenn er auf eine Einsprache verzichtet.»

Barbara Fink Winzap, Rechtsanwältin, Zürich

«Positiv scheint mir, dass die ­Staatsanwaltschaft die ­Möglichkeit der Haftbeschwerde ans Bundesbericht hat. Dagegen sind die ­Verfahrens- und ­­Entschädigungsfolgen in der neuen StPO ungenügend oder zu ­kompliziert geregelt.»

Beat Schnell, Leitender Staatsanwalt Wirtschaftsdelikte Kanton Bern, Bern

«Die Vereinheitlichung der Rechtsmittel ist ein grosser Gewinn. Hingegen erscheint mir der Verzicht auf einen Schriftenwechsel bei der ­Berufung als Nachteil. Er würde eine gründlichere ­Vorbereitung und fundiertere Entscheide ­ermöglichen.»

Gabriella Matefi, Statthalterin am Appellationsgericht Basel-Stadt

«Mit der Vereinheitlichung des Strafprozessrechts wurde das Rechtsmittelsystem ­klarer. Im Kanton Zürich hat ­insbesondere die ­Abschaffung der kantonalen ­Nichtigkeitsbeschwerde eine ­Vereinfachung bewirkt.»

Patrick Iliev, Rechtsanwalt, Zürich