Der Bundesrat will die Handelsregistergebühren senken. Ende Februar schickte er eine neue Gebührenverordnung in die Vernehmlassung. Der Neueintrag einer Einzelfirma kostet demnach statt 120 Franken noch 80 Franken. Bei einer AG oder einer GmbH fallen die Kosten von 600 Franken auf 420 Franken. Wer eine Zeichnungsberechtigung eintragen, ändern oder löschen lässt, zahlt 20 statt 30 Franken. Die Gebühren können bis 30 Prozent gekürzt werden, wenn man die Unterlagen über ein Portal elektronisch einreicht.

Die Senkung erfolgt, weil der Ertrag der Handelsregisterämter den Aufwand  übersteigt. Damit wird das Kostendeckungsprinzip verletzt, das laut einer neuen OR-­Bestimmung gilt. Die Vernehmlassung läuft bis 27. Mai.