plädoyer: Im «International Family Law Journal» 3/2018 vertreten Sie die These, das Kindeswohl stehe bei internationalen Kindesrück­führungen nicht im Vordergrund. Widerspricht diese Auffassung nicht dem Haager Übereinkommen?

Peter Diggelmann: Ich äusserte mich absichtlich provokativ. Kinder sind verletzlich, man muss ­ihnen besonders Sorge tragen. Selbstverständlich gilt das uneingeschränkt auc...