Per Stichtag 2.9.2009 waren in der Schweiz 6084 Personen inhaftiert; das ist der zweithöchste Bestand seit 1999. Die durchschnittliche Belegungsrate in den insgesamt 114 Institutionen betrug 91 Prozent, im Vorjahr lag sie noch bei 86 Prozent. Ein so deutlicher Anstieg war letztmals im Jahr 2004 zu beobachten. Die Gesamtzahlen sagen aber wenig aus: Zu gross sind die Unterschiede zwischen, aber auch innerhalb der drei Konkordate. In den beiden Deutschschweizer Konkordaten (Nordwestschweiz und Innerschweiz; Ostschweiz) ist die Situation teilweise angespannt, aber nicht dramatisch. Schwankungen seien normal, heisst es aus den Strafvollzugsämtern. Anders sieht es in der lateinischen Schweiz aus: Dort ist die Belegung seit Jahren permanent sehr hoch, und in den Kantonen Genf und Waadt sind einzelne Strafanstalten massiv überbelegt. Dies hat der Schweiz im Oktober 2009 eine Rüge des Komitees des Uno-Menschenrechtsrates eingetragen.
U-Haft: Höchster Stand seit dem Jahr 2000
Im Moment sind in allen Konkordatsgebieten Kapazitätserweiterungen kurz vor der Inbetriebnahme, noch im Bau oder in Planung.
Wie schon 2004 schlugen auch 2009 die Untersuchungshaft (+ 6 Prozent) und der Straf- und Massnahmenvollzug (+ 5 Prozent) am meisten zu Buche. Mit 1888 Inhaftierten am Stichtag war bei der U-Haft der höchste Stand seit 2000 zu verzeichnen. Betrachtet man die Zahlen seit 1999, sieht man schnell, dass es immer wieder Schwankungen nach oben oder nach unten gegeben hat. Spitzen gab es 1999 und 2004/5.
Kurzfristige Schwankungen
Daniel Laubscher vom Bundesamt für Statistik (BFS), Sektion Kriminalität und Strafrecht, weist darauf hin, dass die Schwankungszyklen bei U-Haft und Strafvollzug von unterschiedlicher Dauer sind. «Die Entwicklung im Bereich der U-Haft ist zeitperiodisch abhängig von äusseren Einflüssen wie etwa Migrationsströmen», hält er fest. Es kommt deshalb zu kurzfristigen Schwankungen in Zeiträumen von etwa zwei bis drei Jahren. Beim Vollzug geht man von Schwankungszyklen von sechs bis sieben Jahren aus. Weil sich die Strömungen teilweise überlagern, ist es schwierig, die jeweiligen Gründe für die Entwicklung des Bestandes zu eruieren.
Wirtschaft beeinflusst Belegungszahlen
Zu den zahlreichen Faktoren, die eine Rolle spielen, zählt auch die Wirtschaftslage: «Wenn es der Wirtschaft schlecht geht, steigen die Belegungszahlen», hält Joe Keel, Co-Sekretär des Ostschweizer Konkordates und Leiter Justizvollzug St. Gallen, fest. Einerseits können viele Geldstrafen und Bussen nicht bezahlt werden, was Ersatzfreiheitsstrafen zur Folge hat, andererseits ist ein Job ein Schutzfaktor, um gar nicht erst kriminell zu werden. Wichtige Aspekte sind aber auch politische Entscheide (wie etwa Gesetzesre-visionen) und das politisch-gesellschaftliche Umfeld.
Engpass im Massnahmenvollzug
Seit der Erhebung am Stichtag im September hat sich die Situation nicht entspannt. In beiden Deutschschweizer Konkordaten sind zur Zeit die geschlossenen Anstalten und die Massnahmezentren so gut wie voll, die offenen Anstalten gut ausgelastet und die Gefängnisse ziemlich voll. «Im normalen Vollzug gibt es keine Platzmalaise», sagt Robert Frauchiger, Sekretär des Konkordats der Nordwestschweiz und Innerschweiz dazu. Ein Engpass bestehe jedoch im Massnahmenvollzug.
«Die Frage ist nicht, wie voll die Anstalten, sondern wie lange die Wartefristen sind. Im Moment beträgt sie beispielsweise für die Strafanstalt Pöschwies rund acht Monate. Wir hatten aber auch schon schlimmere Situationen, mit Wartefristen bis zu einem Jahr», berichtet Keel: «Die hohe Auslastung hat bis jetzt nicht zu unlösbaren Schwierigkeiten geführt. Dies im Vergleich zu Zeiten, als einzelne Kantone sogar Notentlassungen vornehmenmussten oder bestimmte Kategorien von Strafen vorübergehend nicht vollziehen konnten.»
Steigende Vollzugsdauer ausschlaggebend
Beide Konkordatssekretäre versichern, dass die Betreuung der Gefangenen nach wie vor gewährleistet sei. «Wenn es nicht über lange Zeit zu erheblicher Über-belegung kommt, ist es nicht problematisch. Vorübergehende Spitzen und Schwankungen kann man verkraften. Anders ist es, wenn es zum Dauerzustand wird. Auf die Dauer leiden die Sicherheit und die Qualität der Arbeit», sagt dazu Joe Keel.
Der ausschlaggebende Faktor für die Belegung in den geschlossenen Anstalten sind die langen Strafen. Daniel Laubscher vom BFS erläutert dies mit einer Rechnung: eine Strafe à 365 Tage bedeutet ebenso 365 Belegungstage wie 365 Strafen à 1 Tag.
«Das Problem sind Langzeitstrafen für Straftäter, die nicht im offenen Vollzug platziert werden können, und insbesondere Massnahmeklienten», fasst Gerhard Mann, Leiter Bewilligungen, Freiheitsentzug, Soziales in der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft, zusammen.
Die Höhe der ausgesprochenen Strafen ist das eine, entscheidend ist aber auch, wie lange der Vollzug effektiv dauert. Der Fall «Zollikerberg» (1993) hat zu einer deutlich restriktiveren Handhabung der Vollzugslockerungen (bis hin zur Entlassung) geführt. Dies illustriert die Entwicklung bei der Verwahrung: Die Zahl der Verwahrten ist seit 1993 deutlich gewachsen – nicht weil mehr Straftäter verwahrt, sondern weil die bereits Verwahrten nicht entlassen werden.
Neue Vollzugsgrundsätze nach «Zollikerberg»
«Das war ein Einschnitt für den Vollzug», sagt Joe Keel zu den Auswirkungen des Falls «Zollikerberg». «Man musste sich von der früheren Philosophie – alle sind therapierbar, es ist nur eine Frage der Zeit – endgültig verabschieden.» Die Forderung nach einem Null-Risiko sei aber nicht erfüllbar: «Wenn sich verschiedene Umstände unglücklich verketten, kann sich auch ein geringes Risiko im Einzelfall verwirklichen, und es kann zu einem Rückfall kommen.»
Für die Mitarbeitenden im Vollzug sei die Aufgabe noch schwieriger geworden, sagt Keel: «Da muss ich die Vollzugsleute auch in Schutz nehmen, wenn sie sich bei dieser Ausgangslage auch bei ge-ringen Risiken für die Sicherheit entscheiden. Wenn etwas passiert, hat man sofort ein Strafverfahren am Hals.»
Dazu hält Gerhard Mann fest: «Heute sind klare Nachweise erforderlich, dass die Gefährlichkeit reduziert werden konnte, bevor man Vollzugslockerungen gewähren kann; dies führt zu mehr Einweisungen in geschlossene Einrichtungen und tendenziell (ohne statistische Absicherung) zu längeren Aufenthalten in geschlossenen Milieus, wenn und solange diese klaren Nachweise nicht gegeben sind.» Die Fachgremien zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit würden – stark pauschalisierend gesagt – nach dem Grundsatz «in dubio pro gefährlich» entscheiden.
ProblematischeWarteschlaufe
Die Wartefristen in den geschlossenen Institutionen führen zu einem Rückstau in den kantonalen Gefängnissen. Problematisch sei insbesondere die Ballung von «Wartenden» in den relativ engen Bezirksgefängnissen, die wegen ihrer psychischen Konstitution eigentlich in ein psychiatrisch-soziotherapeutisches Umfeld gehörten, sagt Gerhard Mann.
Im Kanton Basel-Landschaft betrifft dies unter anderen zwei an paranoider Schizophrenie leidende junge Männer, die mangels Schuldfähigkeit vom Gericht freigesprochen, aber in eine geschlossene Anstalt eingewiesen wurden. Weil es an geeigneten Therapieplätzen fehlt, müssen die beiden im Untersuchungsgefängnis warten.
Gerichtspräsident Adrian Jent sprach in der mündlichen Urteilsbegründung von einer «unhaltbaren Situation». «Hier besteht ein Notstand», bestätigt Andreas Brunner, Präsident des Baselbieter Kantonsgerichts. Dieses werde nun bei der Regierung vorstellig werden mit der Forderung nach mehr Therapieplätzen.
Mehr Straffällige mit psychischen Problemen
«Der Mangel an (geschlossenen) Vollzugsplätzen für stationäre Therapien ist ausgewiesen, und es ist davon auszugehen, dass sich der Druck auf diese Plätze in Zukunft noch erhöhen wird», sagt Pascal Payllier, Chef der Abteilung Strafrecht im Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau.
Joe Keel begründet die steigende Nachfrage damit, dass es wohl einerseits mehr Straffällige mit psychischen Störungen gebe, dass man andererseits auch besser in der Lage sei, solche Störungen zu erkennen und zu behandeln. Sind die Angebote vorhanden, dann ordnen die Gerichte solche Therapien auch an. Der Engpass im Massnahmenvollzug ist auch auf Konkordatsebene ein aktuelles Thema: Bis Ende März lief konkordatsübergreifend eine Erhebung zur aktuellen Situation in den Deutschschweizer Kantonen.
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Zusammenhang mitStGB-Revision verneint
Vollzugsengpässe zwei Jahre nach Inkrafttreten des revidierten Strafgesetzbuches – da liegt die Frage nahe, ob ein Zusammenhang besteht. Eigentlich hätte ja die angestrebte Eliminierung der kurzen Freiheitsstrafen zu einer Entlastung führen müssen.
Das Gegenteil ist eingetreten. Das neue Sanktionenrecht hat zwar zu einer Abnahme der kurzen Freiheitsstrafen und damit zu einer gewissen Entlastung in den offenen Anstalten geführt, bereits ist aber eine Zunahme der Ersatzfreiheitsstrafen spürbar.
Dazu Pascal Payllier: «Es müssen deutlich mehr unbedingte Geldstrafen in sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt werden, als dies vom Gesetzgeber angenommen wurde.»
Tendieren die Richter als Folge der StGB-Revision dazu, längere Freiheitsstrafen auszusprechen? Joe Keel sieht in der StGB-Revision keine hinreichende Erklärung; er weist auf die Diskussion über das angemessene Strafmass für Gewalt- und Sexualdelikte und schwere Strassenverkehrsdelikte (Stichwort Raser) hin.
Auch die weiteren befragten Personen verneinen einen Zusammenhang klar. Dies aus zwei Gründen: Zum einen gibt es die Plätze für den Vollzug kurzer Freiheitsstrafen nach wie vor, zum anderen bestehen die Engpässe ja vor allem im geschlossenen Vollzug.