Total 109 116 Erwachsene sind im vergangenen Jahr in der Schweiz strafrechtlich wegen eines Vergehens oder eines Verbrechens verurteilt worden. Bei nur knapp 9 Prozent (9377) geschah dies nach einer Verhandlung unter Anwesenheit der verurteilten Person. 

337 Urteile fällten die Gerichte in Abwesenheit der Beschuldigten. Der grösste Teil der Strafen wurde per Post verschickt. Die Staatsanwaltschaften erliessen 99 398 Strafbefehle. Dies geht aus den neuesten Zahlen des ­Bundesamts für Statistik von Anfang Juni hervor. 

Interessant ist ein Vergleich mit früher: 1984 wurden erst 4278 Verfahren per Strafbefehl erledigt. Die Gerichte fällten damals 40 538 Urteile in Anwesenheit der Beschuldigten, 1459 in Abwesenheit.