Bei der Ausgestaltung eines Vertrages sollte der Anwalt zuerst prüfen, welche Geschäftsfälle ein Leistungsverhältnis enthalten. Erst wenn eine Leistung vorliegt, stellt sich überhaupt die Frage, ob das Entgelt, das dafür entrichtet wird, der Mehrwertsteuer unterliegt. Abzugrenzen sind diese Leistungen von Subventionen, Spenden, Einlagen in Unternehmen, Verwaltungsratshonoraren und Schadenersatzzahlungen, welche mangels Leistung nicht als Entgelt im Sinne des Mehr...