Am 20. Dezember 2011 hat das Bundesgericht die Beschwerde in Stimmrechts­sachen zur Unternehmenssteuerreform II abgewiesen (1C_182/ 2011). Das Urteil ist bemerkenswert.

Der Bundesrat hatte in seinem Abstimmungsbüchlein zur Referendumsabstimmung über die Unternehmenssteuerreform II die zu erwartenden Einbussen bei den Steuereinnahmen massiv zu tief angegeben und gewisse Einnahmeausfälle nicht erwähnt. Wie sich herausstellte, liegen die tatsächlichen Steue...