«Offensichtlich herrschen ­unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie Urteilsöffentlichkeit verstanden werden kann. Die Gerichte scheinen heute aber auf das Thema sensi­bilisiert zu sein. Eine Abkehr von der Kabinettsjustiz ist ­verbreitet.»

Agnes Planzer Stüssi, Präsidentin Landgericht Uri, Altdorf

«Unser Gericht gewähr­leistet die Öffentlichkeit von Urteilen umfassend durch die Publikation aller ­Kollegialentscheide im Internet. Zusätzlich ver­öffentlichen wir zahlreiche Einzelrichterentscheide.»

Beda Eugster, Präsident Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen

«Die Gerichte dürfen in ­begründeten Fällen über die ­Minimalstandards ­hinaus­gehen. Sie sollten bei ­Verfahren mit erhöhtem ­öffentlichen Interesse stets nach der adäquaten Lösung suchen, um den Medien ­zeitgerecht Informationen zugänglich zu machen.»

Rocco R. Maglio, Medienbeauftragter am Bundes-verwaltungsgericht, St. Gallen

«Man könnte noch einiges ­ver­bessern. Auch erstinstanzliche ­Urteile, Zwischenentscheide und Entscheide der Zwangsmass­nahmengerichte sind von ­Interesse. Aber man darf die Schleusen nicht einfach öffnen. Sonst ­besteht die Gefahr, dass jede ­Justizkritik in der Masse des ­Materials ertrinkt.»

Matthias Schwaibold,  Rechtsanwalt, Zürich

«Auch Gerichte mit knappen Ressourcen können mit ­prägnanten mündlichen ­Begründungen der Entscheide, einer guten Kommunikationskultur und mit der Internet­publi­kation sorgfältig ­ausgewählter Leitentscheide ihre Praxis optimieren.»

Irene Kobler-Bryner, leitende Gerichtsschreiberin Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden, Appenzell

«Eine flächendeckende Urteilspublikation durch alle Instanzen ist ­ökonomischer Unsinn. Damit ist weder der Justizöffentlichkeit noch der Rechtsstaatlichkeit ­gedient.»

Marc Bloch Sommer, Rechtsanwalt, CEO Swisslex, Zürich